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2008 - 2004
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Stuttgart, 30. Juni 2005. Nach dem Start des Branded Reseller-Modells mit dem Deutschen Sportfernsehen (DSF) im März 2005 baut debitel seine Maßnahmen in diesem Geschäftsmodell aus: Ab sofort bietet Beate Uhse in Kooperation mit debitel das Beate Uhse Handy mit dem speziellen Tarif 69 an. Kunden erhalten damit Zugriff auf die Inhalte des Beate Uhse WAP-Portals und ein Startpaket mit Videos, Sounds und Bildern. Der Partner für die Mobilfunkdienstleistungen ist debitel. Die Maßgaben des Jugendschutzes werden durch ein Altersverifikationssystem eingehalten, das debitel als erster Mobilfunk-Anbieter in Deutschland einführt.
Um Kinder und Jugendliche vor dem Zugriff auf Inhalte zu schützen, die erst Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen, hat debitel für das gemeinsame Angebot mit Beate Uhse ein Altersverifikationssystem für mobile Inhalte entwickelt und umgesetzt.
Das Konzept sieht eine Volljährigkeitsprüfung und Identifikation des Kunden durch das PostIdent-Verfahren vor, bei dem sich der Kunde gegenüber der Post mit seinem Personalausweis identifizieren muss. Mit der Auslieferung des Handy-Pakets erhält der Kunde seine persönliche Beate Uhse–PIN. Bei der Übergabe bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass er diese PIN erhalten hat und diese nicht zusammen mit seiner SIM-Karte an Minderjährige weitergibt. Die Beate Uhse-PIN ermöglicht die Authentifizierung des Kunden und damit den Zugriff auf eine geschlossene Benutzergruppe im Beate Uhse-WAP-Portal und hat folgende Sicherheitsmerkmale:
Die PIN ist an die SIM Karte gekoppelt, kann also nicht weitergegeben werden.
Ein Zutritt zu der geschlossenen Benutzergruppe ist erst möglich, wenn die PIN ausgeliefert wurde.
Die PIN kann nicht erraten werden, da sie von debitel vorgegeben wird und nicht in eine eigene PIN (z.B. Geburtsdatum des Benutzers) geändert werden kann.
debitel und Beate Uhse haben bei der Erarbeitung des gemeinsamen Angebots darauf Wert gelegt, dass das Altersverifikationssystem den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags entspricht. Zusätzlich haben beide Unternehmen über ihre Jugendschutzbeauftragten die Abläufe des Altersverifikationssystems zur Prüfung und Bewertung bei der zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz eingereicht.
Download (pdf, 66 kB)
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